Erstklassige Versorgung mit zeitgemäßem Zahnersatz kostet in Deutschland viel Geld. Deutlich günstiger geht es im Ausland. Erforderlich ist aber eine Genehmigung des heimischen Krankenversicherers.
Obwohl der Behandlungsstandard in Ländern wie Polen oder Ungarn mit deutscher Qualität vergleichbar ist, zahlt man für die Zahnbehandlung dort wesentlich weniger. Für Kassenpatienten gilt: Gesetzliche Krankenversicherer erstatten eine Versorgung mit Zahnersatz im EU-Ausland maximal mit dem Betrag, der für die gleichen Leistungen im Inland erstattungsfähig wäre. Wie Privatversicherte zahlen Kassenpatienten im Ausland zunächst selbst. Die Rechnung reichen sie später bei ihrer Krankenkasse ein, die Kasse überweist dann den erstattungsfähigen Betrag. Wichtig: Kronen, Brücken, Implantate und Co. sind im Ausland genauso wie im Inland genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis für eine Auslandsbehandlung ist nur entbehrlich, wenn eine sofortige Schmerzbehandlung nötig ist. Geht es um Zahnersatz, verlangt die Krankenversicherung vorab einen Heil- und Kostenplan, erst nach erfolgter Genehmigung ist die Auslandsbehandlung erstattungsfähig. Der Kostenvoranschlag kann auch von einem Zahnarzt in Deutschland stammen. Viele Zahnkliniken im Ausland unterhalten deshalb Verträge mit deutschen Zahnmedizinern, die einen Heil- und Kostenplan erstellen und später auch für die Nachbehandlung sorgen.
Privat Krankenversicherte klären im Einzelfall mit dem Versicherer, welche Kosten für die Auslandsbehandlung übernommen werden. Die Gewährleistung für ärztliche Leistungen ist nicht europaeinheitlich geregelt. Als Patient sollte man darauf achten, dass der Zahnarzt im Ausland mindestens drei Jahre Garantie auf seine Arbeit gibt. Für Laborarbeiten wie Kronen, Brücken oder Prothesen gilt EU-weit bereits eine Gewährleistung von zwei Jahren. Tipp: Aktuelle Röntgenbilder kann man sich vom heimischen Zahnarzt gegen Quittung aushändigen lassen und zur Auslandsbehandlung mitnehmen.